Meldepflicht erfüllt, ohne Umweg.
Brustimplantate an das Implantateregister Deutschland melden – geführt, geprüft, mit Bestätigung für die Abrechnung.

Was das Gesetz verlangt
Unabhängig davon, ob stationär oder ambulant operiert und ob gesetzlich, privat oder als Selbstzahlerleistung abgerechnet wird.
- Seit wann
- Regelbetrieb für Brustimplantate seit dem 1. Juli 2024.IRegBV
- Was
- Implantation, Revision, Änderung, Explantation und Amputation.§§ 16, 17 IRegG
- Bis wann
- Sechs Monate nach Entlassung – Registrierung der Einrichtung vorher abgeschlossen.§ 15 IRegBV
- Womit
- Nur elektronisch über die Telematikinfrastruktur, pseudonymisiert über die Vertrauensstelle.§ 17 IRegG
- Ohne Meldung
- Vergütungsminderung von bis zu 100 Euro je nicht gemeldeter Maßnahme.§ 35 IRegG
- Ab 2027
- Die kostenlose Meldeanwendung des Registers entfällt. Gemeldet wird dann aus einer Software heraus.
Das Registerportal
Webbasiert, ohne Installation, unabhängig von Ihrer Praxissoftware.
In fünf Schritten gemeldet
Das Portal führt Sie durch den gesamten Meldeweg. Jeder Schritt fragt genau das ab, was das Register verlangt – nicht mehr.
- PatientVersicherung, Aufnahme, Vorerkrankungen
- EingriffOperation, Vorbehandlung, Maßnahmen
- ImplantateArtikel und Zubehör
- EntlassungDatum, Grund, Diagnose
- Prüfen & sendenMeldung an das IRD
Am Ende steht die Meldebestätigung mit Melde-ID und Hash-Wert
Pflichtfelder sind markiert, Auswahllisten ersetzen Freitext, und jeder Vorgang lässt sich als Entwurf speichern. Wer OP-Bericht und Implantatetikett vorliegen hat, kommt ohne Rückfragen durch. Gesendet wird erst im letzten Schritt.
- Geführte Maske mit Pflichtfeldern, Plausibilitätsprüfung inklusive
- Artikel per Barcode, Abgleich mit der Produktdatenbank des Registers
- Entwurf speichern und später fortsetzen
- Vorgänge duplizieren – beidseitige Eingriffe in einem Zug
- Meldebestätigung mit Melde-ID und Hash-Wert für die Abrechnung
- Fristenübersicht über alle offenen Vorgänge
- Einweisung bei der Freischaltung, Support per Telefon und E-Mail
- Laufende Anpassung an neue Spezifikationen des Registers

Warum über die Telematikinfrastruktur
Die TI ist nicht die Hürde, sondern der Grund, warum die Meldung rechtssicher funktioniert.
Geschlossenes Netz
Implantat- und Falldaten gehen nicht durchs offene Internet.
Eindeutig zurechenbar
SMC-B weist die Einrichtung aus, der eHBA die handelnde Person.
Getrennte Stellen
Identität zur Vertrauensstelle, medizinische Daten zur Registerstelle. Verbunden nur über ein Pseudonym.
Nachweis in Sekunden
Das Register antwortet mit Melde-ID und Hash-Wert – ohne Postweg.
Trägt mehr als das Register
KIM, ePA, E-Rezept und eAU laufen über dieselbe Leitung.
TI-Anbindung mit CompuGroup Medical
Für den Anschluss arbeiten wir mit der CompuGroup Medical Deutschland AG zusammen.
- Installation durch zertifizierte Techniker vor Ort
- Bis zu zehn Arbeitsplätze, Software-VPN statt Konnektor im Haus
- Updates für kommende TI-Fachanwendungen automatisch
- Anwendersupport rund um die Uhr
Vertrag und Abrechnung laufen direkt mit CompuGroup Medical. Wir vermitteln Ihren Auftrag gerne für Sie.
Bestehender TI-Zugang bei einem anderen Anbieter? Der bleibt. Das Portal braucht nur TI, SMC-B und eHBA.
Preise
Zwei Positionen, keine Einrichtungsgebühr. Netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Zugang, Freischaltung, Einweisung, Updates und Support.
Nur was das Register annimmt. Fehlversuche und Korrekturen sind frei.
Zum Bestellschein · Nicht enthalten: die Meldegebühr des Registers nach IRegGebV und die TI-Anbindung über CompuGroup Medical. Im vertragsärztlichen Bereich stehen der Meldung die GOP 01965 und die Kostenpauschale 40162 gegenüber.
In vier Schritten startklar
eHBA und SMC-B brauchen mehrere Wochen. Wer ab Januar 2027 melden muss, beginnt jetzt.
Ausweise beantragen
eHBA und SMC-B über einen zugelassenen Anbieter.
TI-Zugang einrichten
Über CompuGroup Medical oder Ihren bestehenden Anbieter.
Einrichtung registrieren
Einmalig beim Register, Sie erhalten Ihr IRD-Kennzeichen.
Portal freischalten
Zugang, Einweisung, erste Meldung.
Häufige Fragen
Gilt die Meldepflicht auch für reine Privatpraxen?
Ja. Das Gesetz stellt auf die Gesundheitseinrichtung ab, nicht auf die Abrechnungsart. eHBA, SMC-B und TI-Zugang sind daher auch dort nötig.
Wir melden bisher kostenlos über das Register. Warum wechseln?
Weil diese Anwendung am 31. Dezember 2026 abgeschaltet wird und nicht auf weitere Implantattypen erweitert wird.
Müssen wir die Praxissoftware wechseln?
Nein. Das Portal läuft im Browser und greift in Ihr bestehendes System nicht ein.
Wie lange dauert die Einrichtung?
Der Engpass sind eHBA und SMC-B, meist mehrere Wochen. Danach ist die Freischaltung eine Sache von Tagen.
Betreiben Sie das Implantateregister?
Nein. Das Register ist staatlich und liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Wir stellen die Software bereit, mit der Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen.
Bestellscheine
Beide Formulare ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden. Wer bereits einen TI-Zugang hat, braucht nur den ersten.
Der TI-Zugang wird direkt zwischen Ihrer Einrichtung und der CompuGroup Medical Deutschland AG vereinbart und abgerechnet.
Beratungstermin vereinbaren
Kurz Ihre Ausgangslage schildern – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Oder direkt: 030 42434875 · kontakt@implantatregister-deutschland.de